Privatpreise und Beihilfe
In der Physiotherapie gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenverordnung für erbrachte Leistungen an Privatpatient:innen. Daher orientiere ich mich bei meiner
Preisgestaltung für ärztlich verordneten Leistungen, an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese stellt eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Honorarabrechnung in
meiner Praxis dar.
Die GebüTh greift als Basissatz auf die aktuell geltenden Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück. Ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächlichen
Privatpreise festlegt, regelt in Abhängigkeit von beispielsweise Therapiezeiten und Qualifikationen den tatsächlichen Preis. Der Multiplikator liegt zwischen dem 1,2 bis 2,3-fachen Satz der
gesetzlichen Krankenkassen. Ich verwende in meiner Privatpraxis für Physiotherapie in der Regel den Multiplikator 1,5 als Berechnungsgrundlage.
Haben Sie detaillierte Fragen zu meinen Preisen, sprechen Sie mich gerne an. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle
Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Selbstzahlende
Die Abrechnung für Selbstzahlende ohne ärztliche Privatverordnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Einige Krankenkassen übernehmen teilweise
die Rechnung von Heilpraktikern für Physiotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt.
Behandlungsvertrag
Zu Beginn der Therapie schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in dem ich Sie unter anderem über die genauen entstehenden Kosten aufkläre. Die Höhe der von
Ihnen zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil dieses Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung und/oder Ihrer
Beihilfestelle.