Privatpraxis für Physiotherapie Jörg Spriewald, Bergisch Gladbach | Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Heilpraktiker (Physiotherapie)
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Preise - Privatpatienten

In der Physiotherapie gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenverordnung für erbrachte Leistungen an Privatpatienten. Daher orientiere ich mich bei meiner Preisgestaltung, für ärztlich verordneten Leistungen, an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese stellt eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Honorarabrechnung in meiner Praxis dar.

 

Die GebüTh greift als Basissatz auf die aktuell geltenden Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück. Ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächlichen Privatpreise festlegt, regelt in Abhängigkeit von beispielsweise Therapiezeiten und Qualifikationen den tatsächlichen Preis. Der Multiplikator liegt zwischen dem 1,2 bis 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Ich verwende in meiner Privatpraxis für Physiotherapie  in der Regel den Multiplikator 1,5 als Berechnungsgrundlage.

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GebüTh

Sie möchten gerne mehr über die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und Privatpreise erfahren?

Rechnungskürzung

Im Bedarfsfall biete ich Ihnen den Service an, Ihre PKV-Abrechnung durch die Spezialisten der "Buchner & Partner GmbH" prüfen zu lassen.

Quellen & Urteile

Viele Urteile der Gerichte, vom Amtgericht bis zum Bundesgerichtshof stärken Physiotherapeuten und Privatpatienten den Rücken.

Preise - Selbstzahler

Die Abrechnung bei Selbstzahlern ohne ärztliche Privatverordnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Einige Krankenkassen übernehmen teilweise die Rechnung von Heilpraktikern für Physiotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt.

Behandlungsvertrag

Zu Beginn der Therapie schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in dem ich Sie unter anderem über die entstehenden Kosten aufkläre. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil dieses Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle.

 

Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.

 

Haben Sie Fragen zu meinen Preisen, können Sie sich gerne ansprechen.

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