Privatpreise Physiotherapie Bergisch Gladbach | GebüTh
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Preise

 

Privatpreise und Beihilfe

In der Physiotherapie gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenverordnung für erbrachte Leistungen an Privatpatient:innen. Daher orientiere ich mich bei meiner Preisgestaltung für ärztlich verordneten Leistungen, an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese stellt eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Honorarabrechnung in meiner Praxis dar.

 

Die GebüTh greift als Basissatz auf die aktuell geltenden Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück. Ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächlichen Privatpreise festlegt, regelt in Abhängigkeit von beispielsweise Therapiezeiten und Qualifikationen den tatsächlichen Preis. Der Multiplikator liegt zwischen dem 1,2 bis 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Ich verwende in meiner Privatpraxis für Physiotherapie in der Regel den Multiplikator 1,5 als Berechnungsgrundlage.

 

Haben Sie detaillierte Fragen zu meinen Preisen, sprechen Sie mich gerne an. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.

 

Infobox Privatpreise

GebüTh

Sie möchten gerne mehr über die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und Privatpreise erfahren?

Kostenloser Service

Nutzen Sie bei Kürzungen Ihrer Rechnung durch die PKV meinen kostenlosen Service, Ihre Abrechnung durch die Spezialisten der "Buchner & Partner GmbH" prüfen zu lassen.

Quellen & Urteile

Viele Urteile der Gerichte, vom Amtgericht bis zum Bundesgerichtshof stärken Physiotherapeuten und Privatpatienten den Rücken.

 

Selbstzahlende

Die Abrechnung für Selbstzahlende ohne ärztliche Privatverordnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Einige Krankenkassen übernehmen teilweise die Rechnung von Heilpraktikern für Physiotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt.

 

Behandlungsvertrag

Zu Beginn der Therapie schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in dem ich Sie unter anderem über die genauen entstehenden Kosten aufkläre. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil dieses Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle.

 

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