Aktuelles und Informationen Privatpraxis für Physiotherapie Jörg Spriewald
Aktuelles und Informationen Privatpraxis für Physiotherapie Jörg Spriewald

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Urlaubzeiten 2024

24.04.2024

 

Liebe Patient:innen,

in der Zeit vom 16.05.2024 bis einschließlich dem 08.06.2024 mache ich Urlaub und in dieser Zeit ist meine Praxis geschlossen. Ab Monag, den 10.06.2024 bin ich wieder für Sie da.

 

Zurück von der Fortbildung "Long/Post Covid - das Behandlungskonzept neu gedacht!"

21.04.2024

Long- und Post Covid als Folgen der Coronapandemie stellen uns vor große Herausforderungen und die wissenschaftliche Erforschung der vielen Formen des Krankheitsbildes ist im Gange. Die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse machen uns klar, dass Behandlungskonzepte an die komplexen Bedürfnisse dieser Patienten angepasst und entwickelt werden müssen. Mehr Infos zu meinen Fort- und Weiterbildungen finden Sie hier >>

Zurück von der Fortbildung "Physioparc 2024 - Update Traumatologie"

16.03.2024

 

Wieder hatte die ATOS Orthoparc Klinik zum Physioparc eingeladen. Es gab interessante Vorträge und Workshops zu den Themen: Arthrofibrose, OSG-Instabilität, Schultereckgelenk, Muskelverletzungen, Kopfverletzungen im Sport, 5 Punkte-Check Schulter, CRPS und Muskelverletzungen der LWS. Mehr Infos zu meinen Fort- und Weiterbildungen finden Sie hier >>

 

 

Neue Öffnungsszeiten

25.02.2024

 

Liebe Patient:innen,

bitte beachten Sie meine neue Öffnungszeiten.

Zu den Öffnungszeiten >>

 

Ich bin wieder für Sie da

22.01.2024

 

Liebe Patient:innen,

nach langer Krankheit freue ich mich Ihnen bekannt geben zu können, dass ich meine Praxis wieder geöffnet habe und Termine - auch kurzfristig, vergeben kann. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Infektionsschutzgesetz außer Kraft

07.04.2023

 

Zum 7. April 2023 tritt das bundesweite Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft. Damit endet mit Ablauf des 6. April 2023 auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Physiotherapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 28b IfSG).

Private Krankenversicherung darf nicht einfach die Rechnung kürzen

21.12.2018

Kürzlich bestätigte das Landgericht Köln nochmals, dass private Krankenversicherungen die Kostenerstattung für physiotherapeutische Leistungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern nicht mit der Begründung kürzen dürfen, dass nur die Sätze der GOÄ oder der Beihilfe zu zahlen seien. Eine Kürzung auf die Vergütungssätze der GOÄ oder der Beihilfepreise sei nur möglich, wenn dies in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart sei.
(Beschluss des LG Köln vom 09.01.2018, Az 23 S 10/17)

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