Startseite > Informationen > FAQ
Nein, Sie bekommen am Ende der Behandlung oder am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung zwecks Überweisung.
Neben der therapeutischen Schweigepflicht hat der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei mir höchste Priorität. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass ich Sie an Ihrem ersten Termin in meiner Praxis umfassend nach Art 13 DSGVO über die Verarbeitung und den Schutz Ihrer Daten informiere (Grundlage Art. 9, Abs. 2 lit. h der DSGVO - Datenschutzgrundverordnung). Mehr Infos finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Die Krankengymnastik ist eine nicht näher beschriebene aktive und passive Therapie und die Manuelle Therapie ist eines der wichtigsten Konzepte zur Therapie des muskuloskelettalem Systems innerhalb der Physiotherapie. Beides gehört zur Physiotherapie, die viele Therapie-Konzepte in sich vereint. Die Berufsbezeichnung "Physiotherapeut/in" ist geschützt.
Nein, da ich auch Heilpraktiker (Physiotherapie) bin, brauchen Sie nicht unbedingt ein Rezept vom Arzt um meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nach einer Erstanamnese und Diagnosestellung durch mich, können Sie von mir therapiert werden. Sind Sie beihilfeberechtigt und/oder privat versichert, benötigen Sie zur Kostenerstattung eine Privatverordnung.
Ja, allerdings kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten müssen Sie i.d.R. privat übernehmen.
Sollten Sie eine Versicherung haben die Heilpraktikerkosten übernimmt, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse. Die Rechnung erstelle ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ("GebüH).
Nein, Handtücher bekommen Sie von mir gestellt.
Ja, ohne eine Erstanamnese und folgedessen ohne eine physiotherapeutische Diagnose kann keine seriöse Therapie stattfinden. Nicht jeder Rückenschmerz hat seine Ursache am Bewegungsapparat und nicht jede Schwellung (Ödem) darf mittels Lymphdrainage behandelt werden. Auch können akute Entzündungen gegen eine Therapie zum gegenwärtigen Zeitpunkt sprechen, so dass ich Sie gegebenfalls erst einmal an einen Arzt verweisen würde. Man spricht in solchen Fällen von Kontraindikationen oder auch "Red Flags".
Ja, es sind ausreichend kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Ja, Fort- und Weiterbildungen sind das A und O um seinen Wissensstand neu zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Ja, denn ich betreibe eine reine Terminpraxis. Auf die Art nehme ich mir ausreichend Zeit für meine Patienten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unangemeldete Besuche laufende Therapien stören können.
Meine Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen Termin mind. 24 Stunden vorher absagen. Sollten Sie einen Termin nicht oder zu spät absagen, wird Ihnen eine Ausfallpauschale in Rechnung gestellt.
Das kommt auf den Befund, das Therapieziel und Ihre Beschwerden an. So kann eine Therapie 1x/Woche genau so sinnvoll sein wie eine Therapie, die 3x/Woche stattfindet.
Meine Praxis finden Sie in Paffrath an der Grenze zu Nußbaum. Sie ist optimal von Bergisch Gladbach, Leverkusen, Bechen, Köln rechtsrheinisch (Köln Dellbrück, Dünnwald) zu erreichen.
Selbstverständlich, Sie können sich auch einmalig von mir untersuchen lassen und auf Grundlage der von mir gestellten physiotherapeutischen Diagnose ohne Therapieabsicht eine Beratung in Anspruch nehmen.
Häufig stehen auf Ihrem Physiotherapie Rezept abkürzungen wie 10 x MT
Hier ein kleiner Glossar über diese Abkürzungen: