Startseite > FAQ
Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie mich gerne persönlich an.
Kann ich bei Ihnen mit EC-Karte zahlen oder ist eine Barzahlung möglich?
Nein, Sie bekommen am Ende der Behandlung oder am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung zwecks Überweisung innerhalb von 14 Tagen.
Ich habe ein Privatrezept, bekomme ich die gesammte Rechnungssumme erstattet?
Ich kläre Sie vor der Behandlung umfassend über die entstehenden Kosten auf. Gerne können Sie im Vorfeld die Kosten bei mir anfragen und sich bei Ihren Kostenträgern nach einer anfallenden Eigenbeteiligung und deren Höhe erkundigen. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Speichern und schützen Sie meine persönlichen Daten?
Neben der therapeutischen Schweigepflicht hat der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei mir höchste Priorität. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass ich Sie in meiner Praxis umfassend nach Art 13 DSGVO über die Verarbeitung und den Schutz Ihrer Daten informiere (Grundlage Art. 9, Abs. 2 lit. h der DSGVO - Datenschutzgrundverordnung). Mehr Infos finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Kann ich mich auch ohne Therapieabsicht von Ihnen beraten lassen?
Selbstverständlich, Sie können sich auch einmalig von mir untersuchen lassen und auf Grundlage der von mir gestellten physiotherapeutischen Diagnose ohne Therapieabsicht eine Beratung in Anspruch nehmen.
Brauche ich eine Verordnung/ein Rezept vom Arzt oder Ärztin?
Nein, da ich auch Heilpraktiker (Physiotherapie) bin, brauchen Sie nicht unbedingt ein ärztliches Rezept um meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nach einer Erstanamnese und Diagnosestellung durch mich, können Sie von mir therapiert werden. Sind Sie beihilfeberechtigt und/oder privat versichert, benötigen Sie zur Kostenerstattung eine Privatverordnung.
Nehmen Sie gesetzlich versicherte Patient:innen an?
Ja, allerdings kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten müssen Sie i.d.R. privat übernehmen.
Übernimmt meine Krankenkasse eine Therapie ohne ärztliche Verordnung?
Sollten Sie eine Versicherung haben die Heilpraktikerkosten übernimmt, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse. Die Rechnung erstelle ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ("GebüH).
Muss ich ein Handtuch zur Therapie mitbringen?
Nein, Handtücher bzw. Bankauflagen bekommen Sie von mir gestellt.
Ist eine Erstanmnese und eine physiotherapeutische Erstbefundung bzw. Diagnosestellung wirklich nötig?
Ja, ohne eine Erstanamnese und folgedessen ohne eine physiotherapeutische Diagnose kann keine seriöse Therapie stattfinden. Nicht jeder Rückenschmerz hat seine Ursache am Bewegungsapparat und nicht jede Schwellung (Ödem) darf mittels Lymphdrainage behandelt werden. Auch können akute Entzündungen gegen eine Therapie zum gegenwärtigen Zeitpunkt sprechen, so dass ich Sie gegebenfalls erst einmal an einen Arzt verweisen würde. Man spricht in solchen Fällen von "Kontraindikationen" oder auch "Red Flags".
Was ist, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Meine Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen Termin mind. 24 Stunden vorher absagen. Sollten Sie einen Termin nicht oder zu spät absagen, wird Ihnen eine Ausfallpauschale in Rechnung gestellt.