
Preise
Privatversicherte und Beihilfe
In der Physiotherapie gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Privatpatient:innen. Daher rechne ich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) ab. Sie bildet eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für meine Honorargestaltung.
Die GebüTh basiert auf den aktuellen Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen. Je nach Behandlungszeit, Aufwand und Qualifikation wird ein sogenannter Multiplikator angewendet – in der Regel zwischen dem 1,2- und 2,3-fachen Satz. In meiner Praxis rechne ich üblicherweise mit einem Multiplikator von 1,5.
Selbstzahlende
Auch ohne ärztliche Verordnung können Sie physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Behandlungsvertrag - für maximale Transparenz
Vor Beginn der Behandlung schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Darin informiere ich verständlich über die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten. Die im Vertrag vereinbarte Vergütung ist unabhängig von der tatsächlichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Infobox Privatpreise

GebüTh - was ist das eigentlich?
Die Gebührenübersicht für Therapeuten schafft Klarheit über übliche Preisrahmen in der Privatphysiotherapie.

Rechtliche Grundlagen und Urteile
Zahlreiche Gerichtsurteile bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigen: Privatpatient:innen dürfen die therapeutische Leistung nach GebüTh abrechnen lassen.