Selbstzahler
Therapie mit ärztlicher Verordnung
Natürlich können Sie auch als gesetzlich Versicherter mit ärztlicher Verordnung auf eigene Kosten meine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese werden nach meiner aktuellen Preisliste für Heilbehandlungen abgerechnet.
Eventuell können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater.
Behandlungen ohne ärztliche Verordnung
Sofern keine akute Erkrankung im Vordergrund steht, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung meine präventiven physiotherapeutischen Behandlungen, Massagen oder Sonderleistungen wie z.B. K-Taping nutzen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitssituation und Konstitution, erstelle ich einen individuellen befundorientierten Behandlungsplan, der Ihnen hilft drohende Risikofaktoren zu verringern,
Krankheitsrückfälle zu vermeiden, bestehende Funktionen zu verbessern und Ersatzfunktionen zu schulen.
