Bitte beachten Sie...
Kurative Therapien/Heilbehandlungen:
Therapien akuter Beschwerden, Verletzungen oder nach Operationen führe ich nur auf ärztliche Privatverordnung, ärztl. Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Verordnung vom Heilpraktiker durch und werden nach meiner aktuellen PKV-Preisliste für Heilbehandlungen abgerechnet. Diese Verordnung muss mir spätestens zum ersten Termin vorliegen, da sonst eine Therapie nicht möglich ist.
Präventive Behandlungen:
Sollten Sie aufgrund früherer oder chronischer Beschwerden Massagen oder physiotherapeutische Behandlungen benötigen, können Sie jederzeit - auch ohne ärztliche Verordnung - meine präventiven Selbstzahler-Konzepte nutzen. Bei diesen gilt meine aktuelle Preisliste für Selbstzahler (siehe hier).
Ob eine präventive Behandlung für Sie in Frage kommt, entscheide ich im ersten Eingangsgespräch in dem ich mich über Ihre Krankheitsgeschichte und eventuelle Kontraindikationen* erkundige. Denn nicht jede Behandlung ist für jeden Menschen gleichermaßen geeignet oder sollte ohne Zustimmung Ihres Arztes erfolgen.
* Gründe, welche gegen eine Behandlung sprechen
Hinweis:
Die Kosten der Selbstzahler-Behandlungen können Sie evtl. als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.